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Hygienekonzept

Hygienekonzept und Verfahrensanweisungen Stand 13.01.2022

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

die Corona-Pandemie nimmt in Deutschland aktuell einen erneut kritischen Verlauf. Die Infektionszahlen steigen auf neue Rekordhöhen, die Intensivstationen der Krankenhäuser erreichen in einigen Regionen bereits ihre Belastungsgrenze. Es sind Maßnahmen notwendig, um eine Situation zu vermeiden, in der in den Krankenhäusern nicht mehr jede notwendige Hilfeleistung erbracht werden kann. Das Land NRW hat am Dienstag beschlossen, dieser Situation gerecht zu werden und die Corona-Schutz-Verordnung mit Gültigkeit ab 13.01.2022 aktualisiert.

Im Anschluss haben die verschiedenen Sportverbände weitere Beschlüsse zur Umsetzung gefasst, die von verschiedenen Abteilungen (Fußball, Handball) bereits in konkrete Maßnahmen und Direktiven in die geltenden Schutzkonzepte eingearbeitet wurden (siehe Homepage der Abteilungen).

Die neue Corona-Schutzverordnung hat für unseren Verein im Trainings- und Spielbetrieb erhebliche Auswirkungen. 

Wichtig: Seit Donnerstag, den 13.01.22 gilt folgende Regelung:

Für Sportveranstaltungen drinnen gilt die 2G+ Regel, d.h. es dürfen ab dann nur Sportler*innen in die Sport- und Schwimmhallen, die entweder einen vollständigen Impfstatus oder einen Genesenenstatus und außerdem einen negativen Schnelltest nachweisen können, der zum Ablauf des Trainings maximal 24 Stunden alt sein darf (alternativ ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf). Dies gilt uneingeschränkt für alle Personen ab 16 Jahren.

Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren sind aufgrund der regelmäßigen Schultestungen von dieser Regel ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind.
Ausnahme: Die zusätzliche Testpflicht entfällt für geboosterte Personen und alle, die in den letzten 3 Monaten nachweislich infiziert waren trotz vorheriger regulärer Impfung.

Für den Spielbetrieb ist es wichtig, dass alle Beteiligten Ihren Impfstatus am Spieltag nachweisen können. Des Weiteren ist zur Identifizierung der Person ein Personalausweis mitzuführen.

Unsere Hygienebestimmungen zur Maskenpflicht und Zugängsbeschränkungen haben wir ebenfalls aktualisiert und als Anlage beigefügt. (siehe Anlage).

Dieses Hygienekonzept gilt ab dem 13. Januar 2022, wird nach aktuellen Informationslagen angepasst.

Hallenbetrieb:

Allgemein:

(geimpft/genesen, vor jeder Einheit vom Übungsleiter auszufüllen)

Ansprechpartner:
Für sämtliche Anliegen und Fragestellungen rund um die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes steht euch Annette Denzig (Telefon 0177 – 8795837) als unsere „Corona-Beauftragte“ sowie der gesamte Vorstand zur Verfügung. Wir bitten Euch diese Hygienebestimmung einzuhalten sowie auf die Einhaltung der Hygienebestimmung für Sportler/innen zu achten. Nur so ist es uns möglich, einen Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten.
Witten, 24.11.2021


Hauptvorstand
DJK TuS Ruhrtal Witten 1919 e. V.